Was leistet der Makler für seine Provision?


Info: Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter,
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.



Immobilienverkäufer, Immobilienkäufer und Immobilienmakler verfolgen ein gemeinsames Ziel:
Eine Immobilie soll zur Zufriedenheit aller Beteiligten optimal verwertet werden. Für eine solche optimale Leistung verlangt der Makler natürlich eine angemessene Provision.
Bundesweit ist es üblich, dass der Makler für seine Tätigkeit eine Provision von insgesamt 6 % des Verkaufspreises zzgl. MwSt. also 7,14 % erhält.
Die Aufteilung der Provision wird in Deutschland allerdings unterschiedlich gehandhabt:
In einigen Bundesländern ist es üblich, die Gesamtprovision in Höhe von 6 % ausschließlich dem Käufer in Rechnung zu stellen, während in anderen Bereichen ausschließlich der Verkäufer eine Provision in dieser Höhe zu entrichten hat.
In Nordrhein-Westfalen wird seit vielen Jahrzehnten üblicherweise eine Provisionsteilung vorgenommen, d.h. sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer bezahlen jeweils die Hälfte der Gesamtprovision und in der Regel sind dies jeweils 3 % zzgl. MwSt. (= 3,57 %) vom Kaufpreis. Dies wird vor allem damit begründet, dass der Makler ja auch für beide Seiten tätig wird.


Das leistet der Makler für den Verkäufer:

Ermittlung eines marktgerechten Preises unter Berücksichtigung der Preisvorstellung des Verkäufers sowie nach Besichtigung und Überprüfung der Verwendungsmöglichkeiten (z.B. Teilung oder Parzellierung eines Grundstückes möglich?). Die Verkaufschancen für ein Objekt sind um so besser, je genauer der Marktpreis ermittelt wird. Nicht derjenige, der den höchsten Preis nennt, ist der beste Makler, sondern derjenige, der durch seine Marktkenntnis den tatsächlich erzielbaren Marktwert ermittelt.
Die Nennung sogenannter „Mondpreise“, die zumeist nur dem Ziel dienen, einen Auftrag zu erhalten, birgt die Gefahr in sich, dass ständig Preisreduzierungen vorgenommen werden müssen. Das Objekt deshalb seinen guten Ruf verliert und zusätzlich durch die längere Verkaufsdauer möglicherweise erhebliche Zinsverluste für den Verkäufer entstehen.

Ausarbeitung des Angebotes (Exposé-Erstellung) unter Beifügung aller für den Verkauf benötigten Unterlagen wie z.B. Grundbuchauszug, Katasterpapiere, Einheitswertbescheid, Steuer- und Versicherungsunterlagen, Miet- und Pachteinnahmen, Zins- und Tilgungsleistung, Kosten, Abgaben, usw.

Versendung des Angebotes an Interessenten aus der Kundenkartei des Maklers.

Schaltung von Zeitungsinseraten.

Eventuelle Einschaltung von Maklerkollegen zwecks Durchführung eines Gemeinschaftsgeschäftes.

Durchführung von individuellen Besichtigungen (keine Massenbesichtigung in größerem Umfang) sowie Führung von zum Teil sehr schwierigen Verhandlungen mit Kaufinteressenten.

Einbringung in diverse Internetplattformen und Datenbanken.

Eventuelle Eingabe in regionale Immobilienbörsen.

Vorbereitung des Kaufvertrages.

Wichtig ist: Der Makler erbringt zahlreiche Einzelleistungen sowohl für den Verkäufer wie auch für den Käufer. Es handelt sich um ein „Gesamtpaket“, dessen einzelne Bestandteile ineinander verzahnt sind und die Gesamtleistung, die zum Erfolg für Verkäufer und Käufer führt, rechtfertigt es, sowohl den Verkäufer wie auch den Käufer mit der Hälfte der Gesamtprovision zu belasten.


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