Was leistet der Makler für seine Provision?
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Immobilienverkäufer, Immobilienkäufer
und Immobilienmakler verfolgen ein gemeinsames Ziel:
Eine Immobilie soll zur Zufriedenheit aller Beteiligten optimal
verwertet werden. Für eine solche optimale Leistung verlangt
der Makler natürlich eine angemessene Provision.
Bundesweit ist es üblich, dass der Makler für seine Tätigkeit
eine Provision von insgesamt 6 % des Verkaufspreises zzgl. MwSt.
also 7,14 % erhält.
Die Aufteilung der Provision wird in Deutschland allerdings unterschiedlich
gehandhabt:
In einigen Bundesländern ist es üblich, die Gesamtprovision
in Höhe von 6 % ausschließlich dem Käufer in Rechnung
zu stellen, während in anderen Bereichen ausschließlich
der Verkäufer eine Provision in dieser Höhe zu entrichten
hat.
In Nordrhein-Westfalen wird seit vielen Jahrzehnten üblicherweise
eine Provisionsteilung vorgenommen, d.h. sowohl der Verkäufer
wie auch der Käufer bezahlen jeweils die Hälfte der Gesamtprovision
und in der Regel sind dies jeweils 3 % zzgl. MwSt. (= 3,57 %) vom
Kaufpreis. Dies wird vor allem damit begründet, dass der Makler
ja auch für beide Seiten tätig wird.
Das leistet der Makler für den Verkäufer:
Ermittlung eines marktgerechten Preises unter Berücksichtigung
der Preisvorstellung des Verkäufers sowie nach Besichtigung
und Überprüfung der Verwendungsmöglichkeiten (z.B.
Teilung oder Parzellierung eines Grundstückes möglich?).
Die Verkaufschancen für ein Objekt sind um so besser, je genauer
der Marktpreis ermittelt wird. Nicht derjenige, der den höchsten
Preis nennt, ist der beste Makler, sondern derjenige, der durch
seine Marktkenntnis den tatsächlich erzielbaren Marktwert ermittelt.
Die Nennung sogenannter „Mondpreise“, die zumeist nur
dem Ziel dienen, einen Auftrag zu erhalten, birgt die Gefahr in
sich, dass ständig Preisreduzierungen vorgenommen werden müssen.
Das Objekt deshalb seinen guten Ruf verliert und zusätzlich
durch die längere Verkaufsdauer möglicherweise erhebliche
Zinsverluste für den Verkäufer entstehen.
Ausarbeitung des Angebotes (Exposé-Erstellung) unter Beifügung
aller für den Verkauf benötigten Unterlagen wie z.B. Grundbuchauszug,
Katasterpapiere, Einheitswertbescheid, Steuer- und Versicherungsunterlagen,
Miet- und Pachteinnahmen, Zins- und Tilgungsleistung, Kosten, Abgaben,
usw.
Versendung des Angebotes an Interessenten aus der Kundenkartei des
Maklers.
Schaltung von Zeitungsinseraten.
Eventuelle Einschaltung von Maklerkollegen zwecks Durchführung
eines Gemeinschaftsgeschäftes.
Durchführung von individuellen Besichtigungen (keine Massenbesichtigung
in größerem Umfang) sowie Führung von zum Teil sehr
schwierigen Verhandlungen mit Kaufinteressenten.
Einbringung in diverse Internetplattformen und Datenbanken.
Eventuelle Eingabe in regionale Immobilienbörsen.
Vorbereitung des Kaufvertrages.
Wichtig ist: Der Makler erbringt zahlreiche Einzelleistungen sowohl
für den Verkäufer wie auch für den Käufer. Es
handelt sich um ein „Gesamtpaket“, dessen einzelne Bestandteile
ineinander verzahnt sind und die Gesamtleistung, die zum Erfolg
für Verkäufer und Käufer führt, rechtfertigt
es, sowohl den Verkäufer wie auch den Käufer mit der Hälfte
der Gesamtprovision zu belasten.
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