Warum ein Makler-Alleinauftrag?
Mehr Erfolg durch den Alleinauftrag
Wer Immobilien verkaufen oder Wohnungen vermieten möchte, tut dies i.d.R. nicht selbst,
sondern wendet sich an einen Immobilienmakler. Hier empfiehlt sich dann
die Erteilung eines sogenannten Alleinauftrages.
Der Makler-Alleinauftrag
Der Kunde beauftragt bei Erteilung eines Alleinauftrages nur einen Makler.
Deshalb werden Alleinaufträge auch zeitlich befristet, i.d.R. für die Dauer
von 3 - 6 Monate, mit der Option für eine maximale Laufzeit von einem Jahr,
wenn keine Kündigung des Vertrages erfolgt. Wichtig ist hierbei auch, dass
bei einem allgemeinen wie auch bei einem Alleinauftrag das Selbstverkaufs-
bzw. Selbstvermietungsrecht des Kunden unberührt bleibt. Der Alleinauftrag
hat den Vorteil, dass er den Makler verpflichtet, alles zu unternehmen,
um das in Auftrag gegebene Objekt zu verkaufen oder zu vermieten. Der Makler
investiert Zeit, Kosten und Mühe, um das Objekt unter Ausnutzung aller Marktmittel
zu vermarkten. Das Bestreben ist bei einem Alleinauftrag einfach größer
als bei einem allgemeinen Auftrag. Der Kunde hat allerdings auch Verpflichtungen:
Er darf während der Laufzeit des Vertrages keine anderen Makler beauftragen,
da er sonst schadensersatzpflichtig werden kann, z.B. in Höhe der eventuell
entgangenen Provision.
Der Makler-Allgemeinauftrag
Der normale Maklerauftrag (Allgemeinauftrag), der bereits dadurch zustande kommt, dass ein Kunde einen
Makler bittet, seine Immobilie zu vermarkten, verpflichtet den Makler nicht
etwa, für seinen Kunden auch tätig zu werden. Wenn die Vermarktung zu schwierig
oder zu aufwendig erscheint, kann er ohne weiteres die Hände in den Schoß
legen oder auf den Auftrag ganz verzichten, der Kunde hätte dann das Nachsehen.
Er kann also den Makler nicht zum Tätig werden zwingen. Werden, wie es häufig
bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler beauftragt,
riskieren Verkäufer und Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen
zu müssen. Die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie
-zu Tode beworben- wird, ist dabei sehr groß. So kann man immer wieder festzustellen,
dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil einer Zeitung mehrfach angeboten
wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen und Objektdaten. Das
wirkt für einen möglichen Interessenten unseriös und wenig vertrauenswürdig.
Der qualifizierten Makler-Alleinauftrag
Der qualifizierte Alleinauftrag verpflichtet den Kunden alle Interessenten, die sich bei ihm und nicht beim
Makler melden, an diesen zu verweisen und zu Verkaufs- oder Vermietungsverhandlungen
hinzuzuziehen. Tut er dies nicht, kann er sich schadensersatzpflichtig machen
in Höhe der im Verkaufs- oder Vermietungsfalle anfallenden Provision, dies
aber nur dann, wenn eine solche Vereinbarung individuell ausgehandelt wurde.
Der qualifizierte Alleinauftrag hat Vorteile für beide Parteien: Der Makler
hat gute Chancen zum Erfolg zu kommen und wird deshalb alle erforderlichen
Anstrengungen unternehmen. Bei dieser Vertragsform gilt das Erfolgsprinzip.
Eine Provision wird nur dann fällig, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag wirksam
abgeschlossen wird. Führen die Bemühungen des Maklers nicht zum Erfolg,
bekommt er die ihm entstandenen Kosten und Auslagen nur dann ersetzt, wenn
er dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart hat. In diesem Fall sollten
die Kosten bei Auftragserteilung nach oben b egrenzt festgelegt werden.
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