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Bei der Vermittlung und Finanzierung Ihrer Immobilie sind wir Ihnen gerne behilflich. Lassen Sie sich von uns ein Angebot ausarbeiten!
Sie wollen eine Immobilie erwerben und den realistischen Kaufpreis unter Berücksichtigung der zusätzlichen Nebenkosten erfahren? Dieser Rechner hilft Ihnen bei der Frage, ob Sie sich eine Immobilie leisten können. Berechnen Sie Ihre Möglichkeiten auf der Basis Ihrer derzeitigen Kaltmiete und des zusätzlich zur freien Verfügung stehenden Budgets. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Hypothekenbanken nicht den vollen Kaufpreis finanzieren. Die Höhe des Eigenkapitales ist sehr wichtig und auch hier einzutragen. Bedenken Sie auch, daß die Finanzierung der Immobilie viele Jahre in Anspruch nimmt und Hypotheken nur eine bedingte Laufzeit haben. Vereinbaren Sie möglichst einen höheren Tilgungssatz als 1 %. Die Berechnung erfaßt auch die Nebenkosten, wie Makler-, Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer mit vorgegebenen Werten. Weichen diese von Ihren Daten ab, tragen Sie diese in die entsprechenden Felder ein. Klicken Sie auf den Button >>> Kaufpreis berechnen <<< bzw. >>> Eingaben zurücksetzen <<< . Die Ergebnisse werden bei jeder neuen Eingabe oder Änderung automatisch gelöscht! Die angezeigten Ergebnisse sind kaufmännisch gerundet!
Gebühren, Erfolgshonorare und Steuern: ¹ Wenn Sie eine Immobilie erwerben fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Diese Kosten, die in Abhängigkeit vom Immobilien-Kaufpreis gestaffelt sind, werden in verschiedenen Paragraphen der Kostenordnung (KostO) geregelt. Ein Ansatz von 1,2 - 1,8 % ist bei der Berechnung zu berücksichtigen. ² Das Maklererfolgshonorar kann theoretisch beliebig hoch sein. Üblich sind Vergütungen im Bereich von 3,57 - 7,14 % (3 - 6 % zzgl. MwSt.) vom beurkundeten Kaufpreis, je nach Bundesland. ³ Seit dem 1.9.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbssteuer 3,5 % des Kaufpreises. Er wird ab dem 01. Oktober 2011 auf 5 % erhöht. Seit dem 1.1.2007 beträgt der Steuersatz z.B. in Berlin 4,5 %. Unter Grundstücke im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes versteht man Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts (§§ 873 ff BGB). Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören neben dem Grund und Boden auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, also Häuser und Gebäude!