Ein Bebauungsplan schafft für Grundstückseigentümer
Baurechte, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen.
Der Bebauungsplan bezieht sich auf ein festgelegtes Gebiet. Er wird
von der zuständigen Gemeinde als Satzung beschlossen. In der Satzung
werden alle Festsetzungen genau beschrieben. Für den Hausbau werden
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen, Bebauungstiefe, Grundflächenzahl,
Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Dachform, Materialien,
Farben und Haustypen festgelegt. Auch Spielplätze, KFZ-Stellplätze,
Grünanlagen und Bepflanzungen können hier geregelt werden.
Im Allgemeinen gilt: was nicht im Bebauungsplan geregelt ist, kann frei
bestimmt werden, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt.
Es wird zwischen dem qualifizierten und dem einfachen Bebauungsplan
unterscheiden.
Man spricht vom qualifizierten Bebauungsplan, wenn die Art und Größe
der baulichen Nutzung, die Verkehrsflächen und die überbaubaren
Grundstücksflachen festgelegt sind.
Fehlen Teile dieser Festlegung, so spricht man von einem einfachen Bebauungsplan.
Hier müssen die Bauausführungen wie die Nachbarbebauung geplant
werden. Es wird also ein bestimmter Bebauungsbestand zur Orientierung
vorausgesetzt, damit das Bauvorhaben zulässig ist.
Bei der örtlichen Baubehörde können Bebauungspläne
eingesehen werden.