Bausparvertrag


Der Bausparvertrag wird zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Rechtlich gesehen ist der Bausparvertrag ein langfristiger, gegenseitiger Darlehensvorvertrag mit Anspruch auf ein zweckgebundenes Darlehen. Der Bausparer strebt damit in der Regel an, ein künftiges Bauvorhaben oder einen geplanten Hauskauf mit einem zinsgünstigen Darlehen zu finanzieren. Auch nahe Verwandte können diesen Bausparvertrag nutzen.
Die Einzahlungen auf Bausparverträge werden vom Staat durch Gewährung von Arbeitgebersparzulage und Wohnungsbauprämie gefördert.


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