Der Bausparvertrag wird zwischen dem Bausparer und einer Bausparkasse
über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Rechtlich gesehen
ist der Bausparvertrag ein langfristiger, gegenseitiger Darlehensvorvertrag
mit Anspruch auf ein zweckgebundenes Darlehen. Der Bausparer strebt
damit in der Regel an, ein künftiges Bauvorhaben oder einen geplanten
Hauskauf mit einem zinsgünstigen Darlehen zu finanzieren. Auch
nahe Verwandte können diesen Bausparvertrag nutzen.
Die Einzahlungen auf Bausparverträge werden vom Staat durch Gewährung
von Arbeitgebersparzulage und Wohnungsbauprämie gefördert.