Eine Baugenehmigung wird schriftlich von der örtlich zuständigen
Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens erteilt.
Diese sagt aus, dass dem Bauvorhaben keine Hindernisse entgegenstehen
und bestimmte Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung, wie z.B.
der Energieeinsparverordnung erfüllt werden.
Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der
jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Für die Erteilung
einer Baugenehmigung wird eine Gebühr erhoben. Die Genehmigung
ist zeitlich befristet.