Baugenehmigung


Eine Baugenehmigung wird schriftlich von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eines Bauvorhabens erteilt. Diese sagt aus, dass dem Bauvorhaben keine Hindernisse entgegenstehen und bestimmte Auflagen nach öffentlicher Gesetzgebung, wie z.B. der Energieeinsparverordnung erfüllt werden.
Die Auflagen zur Erteilung einer Baugenehmigung richten sich nach der jeweiligen Bauordnung des einzelnen Bundeslandes. Für die Erteilung einer Baugenehmigung wird eine Gebühr erhoben. Die Genehmigung ist zeitlich befristet.


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