Die Avalgebühr ist eine Bürgschaftsgebühr, d.h. die Bank verlangt für die Bereitstellung eines Darlehens eine Bürgschaft.
Der Bürge kann auch die Bank selber sein. Diese berechnet dann für die Übernahme des Risikos (bei Ausfall der Zahlungen)
eine Bürgschafts- oder Avalgebühr für den Verwaltungsaufwand. Die Avalgebühr kann regelmäßig oder einmalig vom
Darlehensnehmer gefordert werden.