Das Vermögensbildungsgesetz von 1999 sieht eine staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern vor.
Für die Gewährung der Sparzulage darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Gefördert werden
das klassische Bausparen und das Beteiligungssparen an Aktienfonds und Wertpapieren.