Das Arbeitgeberdarlehen zählt zu den freiwilligen sozialen Leistungen eines Unternehmens und bietet dem Arbeitnehmer
ein Darlehen zu besonders günstigen Konditionen zum Erwerb von Wohneigentum. Es ist gerade in Hochzinszeiten sehr
attraktiv. Der Arbeitnehmer muss den dadurch entstehenden geldwerten Vorteil unter Umständen jedoch versteuern.