Anschaffungskosten


Als Anschaffungskosten bezeichnet man die Summe aller Leistungen, die beim Immobilienkauf aufgewendet werden müssen. Dazu zählen der Kaufpreis, die Maklergebühren, die Notar- und Gerichtskosten, die Grunderwerbssteuer, sowie anschaffungsnahe Aufwendungen. Der Wertanteil des Grundstückes wird durch Ermittlung des Bodenrichtwertes hierbei abgezogen. Anteilig werden damit auch die Maklergebühren, Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer in Abzug gebracht. Die Kosten der Finanzierung und der Grundschuldbestellung zählen nicht zu den Anschaffungskosten, sondern zu den Werbungskosten.


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