Als Anschaffungskosten bezeichnet man die Summe aller Leistungen, die beim Immobilienkauf aufgewendet werden müssen.
Dazu zählen der Kaufpreis, die Maklergebühren, die Notar- und Gerichtskosten, die Grunderwerbssteuer, sowie anschaffungsnahe
Aufwendungen. Der Wertanteil des Grundstückes wird durch Ermittlung des Bodenrichtwertes hierbei abgezogen. Anteilig werden
damit auch die Maklergebühren, Notar- und Gerichtskosten und die Grunderwerbssteuer in Abzug gebracht. Die Kosten der
Finanzierung und der Grundschuldbestellung zählen nicht zu den Anschaffungskosten, sondern zu den Werbungskosten.