In den Landesbauordnungen und im Bauordnungsrecht werden als Abstandsfläche der Mindestabstand bezeichnet,
der von den Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegenüber den Grundstücksgrenzen oder anderen Nachbargebäuden
oder Straßen freizuhalten ist.
Dies wird auch als „Bauwich“ bezeichnet.