Abschreibung oder auch AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet die Wertminderung, den Wertverlust,
eines Wirtschaftsgutes. Ein bestimmter Prozentsatz wird jährlich als steuerlicher Verlust geltend
gemacht und gegen bestimmte Einkünfte verrechnet.
Es wird zwischen linearer Abschreibung, mit jährlich gleich hohen Beträgen und degressiver Abschreibung
mit anfangs hohen, später sinkenden Beträgen, unterschieden.
Die Höhe der Abschreibung ist abhängig von der Steuergesetzgebung und hängt von der Nutzungsart und
Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ab.
Die Abschreibungssätze für vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien sind in der Regel linear 2%.
Miet-Immobilien, die im laufenden Jahr fertig gestellt werden, können degressiv mit anfänglich 5% abgeschrieben
werden. Denkmalgeschütze Objekte und Immobilien in ausgewiesenen Sanierungsgebieten haben sehr viel höhere Abschreibungssätze.
Grundlage ist nicht der Kaufpreis, sondern sind die Herstellungskosten.