AGB • Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Angebot von Lau-Immobilien ist freibleibend und unverbindlich. Kommt infolge der Tätigkeit von Lau-Immobilien ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird) so wird Ihnen Lau-Immobilien die Käuferprovision in Höhe von 3,57% einschließlich der gesetzlichen MwSt. berechnen. Der Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zzgl. übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie. Wird als Gegenleistung eine Rentenzahlung vereinbart, so gilt als Kaufpreis der Barwert; bei Erbbaurecht gilt die Provision wie beim Kauf. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so sind bei Vertragsabschluss als Vergütung 2,38 Monatsmieten/Pacht (2 MM + MwSt.) einschließlich der gesetzlichen MwSt., bei Gewerbe 3 Monatsmieten/Pacht zzgl. der gesetzlichen MwSt. von Ihnen zu zahlen. Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet- oder Pachtvertrages zur Zahlung fällig. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben vorbehalten.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird.
Auf Grund der Angaben des Verkäufers ist die Objektbeschreibung erstellt worden. Lau-Immobilien prüft diese Informationen nicht und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
Dieses Angebot ist ausschließlich für Sie bestimmt. Unberechtigte Weitergabe verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Provision, welche Lau-Immobilien im Falle erfolgreicher Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erzielt hätte. Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, sind Sie bei Zuwiderhandlungen zu Schadensersatz in Höhe der Hälfte der ortsüblichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, Lau-Immobilien ist ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden. Bei direkten Vertragsverhandlungen zwischen den Verhandlungsparteien haben Sie stets auf Lau-Immobilien Bezug zu nehmen.
Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf vorliegen, schuldet Lau-Immobilien Nachweis oder Vermittlungstätigkeit.
Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kauf-, Miet- bzw. Pachtinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes.
Ist Ihnen das angebotene Objekt bereits bekannt, so haben Sie dies innerhalb von 3 Tagen nach Kontaktaufnahme anzuzeigen, wobei anzugeben ist, woher Sie Kenntnis erlangt haben.
Zuwiderhandlung verpflichtet Sie zur Schadensersatzleistung in Höhe der von Lau-Immobilien entstandenen Auslagen.
Lau-Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und ihm eine Provision zu berechnen.
Auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss hat Lau-Immobilien einen Anspruch.
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Als Gerichtsstand wird Mönchengladbach vereinbart.
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Baugrundstück in MG-Beckrath